BundesrechtInternationale VerträgeSeerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler HoheitsbefugnisseArt. 13

Art. 13Traditionelles Wissen indigener Völker und ortsansässiger Gemeinschaften, das sich auf maringenetische Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse bezieht

In Kraft seit 29. April 2026
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