Anl. 1 — Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Rückverweise
a) Einzigartigkeit;
b) Seltenheit;
c) besondere Bedeutung für Lebensstadien von Arten;
d) besondere Bedeutung der dort vorkommenden Arten;
e) Bedeutung für bedrohte, gefährdete oder im Rückgang befindliche Arten oder Lebensräume;
f) Anfälligkeit, auch gegenüber dem Klimawandel und der Versauerung der Meere;
g) Zerbrechlichkeit;
h) Empfindlichkeit;
i) biologische Vielfalt und Produktivität;
j) Repräsentativität;
k) Abhängigkeit;
l) Naturbelassenheit;
m) ökologische Konnektivität;
n) wichtige darin ablaufende ökologische Prozesse;
p) kulturelle Faktoren;
q) kumulative und grenzüberschreitende Auswirkungen;
r) langsame Erholung und geringe Widerstandsfähigkeit;
s) Angemessenheit und Durchführbarkeit;
t) Replikation;
u) Nachhaltigkeit der Reproduktion;
v) Vorhandensein von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen.
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