Art. 8 Streitbeilegung — Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei)
Rückverweise
Jede Differenz oder Streitigkeit über die Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens oder seiner Bestimmungen wird einvernehmlich durch direkte Konsultationen oder Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.
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