Die Vertreter der Schweiz werden eingeladen, als Beobachter an den Ausschüssen, die für die Verwaltung, Entwicklung und Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen der europäischen GNSS-Programme eingerichtet wurden, im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und Verfahren und ohne Stimmrecht teilzunehmen. Dies schließt insbesondere die Teilnahme am GNSS-Programmausschuss und am GNSS-Sicherheitsausschuss sowie an deren Arbeitsgruppen und Taskforces ein.
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