Rückverweise
(1) Ziel dieses Abkommens ist es, die langfristige Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich der Satellitennavigation unter ziviler Kontrolle, insbesondere durch die Teilnahme der Schweiz an den europäischen GNSS-Programmen, zu fördern, zu erleichtern und zu vertiefen.
(2) Die Schweiz nimmt in der Form und unter den Bedingungen an den Programmen teil, die in diesem Abkommen festgelegt sind,
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