Rückverweise
Jede von einem Mitglied dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Übereinkommens mitgeteilte förmliche Ratifikation eines der von der Konferenz auf ihren ersten zweiunddreißig Tagungen angenommenen Übereinkommen gilt als Ratifikation des betreffenden Übereinkommens in der durch das vorliegende Übereinkommen abgeänderten Fassung.
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