Art. 1 — ADR – Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
1 Einleitung
1.1 Diese Vereinbarung gilt nur im Zusammenhang mit der Sammlung und Beförderung von Abfällen im Rahmen der jeweiligen abfallwirtschaftsrechtlichen Vorgaben.
1.2 Abweichend von den Bestimmungen des ADR dürfen jene Abfälle, die gefährliche Güter sind oder enthalten, unter den Bedingungen der nachstehenden Abschnitte 2 bis 7 befördert werden.
1.3 Die Vereinbarung gilt nicht für die Beförderung von Abfällen der:
a) Klasse 1
b) Klasse 7
c) Klassen 4.1 und 5.2, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist (Klassifizierungscode SR2, PM2 oder P2), sowie
d) Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen der UN-Nummer 3245.
e) Beschädigte oder defekte Lithium- oder Natrium-Zellen oder -Batterien (UN-Nummern. 3090, 3091, 3480, 3481, 3551, 3552) gemäß Sondervorschrift 376 ADR.
1.4 a) Für die Beförderung von Abfällen der Klasse 2, die mit dem Gefahrzettel 2.3 oder 6.1 als giftig zu kennzeichnen sind, gilt nur Punkt 2.1.2 dieser Vereinbarung.
b) Für die Beförderung von Abfällen der Klasse 6.2 gelten nur die Punkte 4.4 und 6.6 dieser Vereinbarung.
2 Klassifizierung
2.1 Vereinfachte Zuordnung
2.1.1 Die Einstufung gemäß 2.1.3.5.5 ADR darf auch angewendet werden auf
a) UN 1950 Abfall-Druckgaspackungen und
b) die Zuordnung als flüssiger Stoff, wenn das Auftreten eines flüssigen Anteils nicht ausgeschlossen werden kann.
2.1.2 Nicht eindeutig zuordenbare verdichtete Gase in Druckgefäßen, die zur Entsorgung oder zum Recycling bestimmt sind, aber keine offensichtlichen Mängel oder Beschädigungen aufweisen, dürfen für Beförderungen an den Ort ihrer Bestimmbarkeit als UN 1953 Verdichtetes Gas, giftig, entzündbar, n.a.g. eingestuft werden.
2.2 Fehlwürfe
Sind Abfälle gemäß ADR auszustufen oder einer UN-Nummer zuzuordnen, so können Fehlwürfe, durch die anders zu klassifizierender Abfall beigemengt ist, der keine gefährlichen Reaktionen erwarten lässt und der keinen wesentlichen Einfluss auf die Gefahr der Gesamtmenge hat, unberücksichtigt bleiben.
Diese Regelung gilt nicht für Abfälle und Fehlwürfe, die der Verpackungsgruppe I zuzuordnen sind.
3 Verpackung
Verpackungen dürfen in folgender Weise von den Bestimmungen des ADR abweichen, solange ihr Zustand und Inhalt sowie die Beförderungsumstände die Einhaltung der Schutzziele der allgemeinen Verpackungsbestimmungen gemäß 4.1.1 ADR nicht gefährden:
3.1 Die Verpackungen dürfen Verbeulungen, Eindellungen und Verunreinigungen aufweisen.
3.2 Für Abfälle der Verpackungsgruppe II und III dürfen folgende Verpackungen verwendet werden:
a) geprüfte Verpackungen, deren zulässige Verwendungsdauer überschritten ist,
b) nicht geprüfte Verpackungen, sowie
c) fahrbare Abfallsammelbehälter nach EN 840-1 bis 840-4 nur für feste Abfälle oder als Außenverpackung in Abweichung von 4.1.1.5.3 b) (i), (ii) und (vi) ADR.
Lit. b) und c) gelten nicht für Abfälle der Verpackungsgruppe II folgender Klassen und Klassifizierungscodes:
Klasse 3 mit Ausnahme der UN-Nummern 1090, 1133, 1170, 1193, 1203, 1228, 1263, 1268, 1274, 1294, 1307, 1866, 1986, 1988, 1992, 1993, 2478, 2733, 2924, 2985, 3021, 3248, 3273, 3274, 3286, 3469
Klasse 4.1 FO, FT, FC, SR1, PM1
Klasse 4.2 SW1, SO, ST1-4, SC1-4
Klasse 4.3
Klasse 5.1 OF, OS, OW, OT1, OT2, OC1, OC2, OTC
Klasse 5.2 P1
Klasse 6.1 TS, TW1, TW2, TO1, TO2, TC1-4, TFC, TFW
Klasse 8 mit Ausnahme der UN-Nummern 1719, 1759, 1760, 1789, 1791, 1824, 1832,
2683, 2734, 2735, 2789, 2796, 2920, 2921, 2922, 2923, 2986, 3084, 3093, 3094,
3095, 3096, 3244, 3260, 3264, 3265, 3266, 3301, 3470, 3471
Klasse 9 M1
Lit. a) bis c) gelten nicht für Abfälle der Verpackungsgruppe II der Klassen 3 und 4.1 mit Klassifizierungscode D oder DT.
3.3 Verpackungen gemäß Verpackungsanweisung P207b) PP87 dürfen mit einer Folie oder einem engmaschigen Kunststoffnetz verschlossen sein, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Austreten der enthaltenen UN 1950 Abfall-Druckgaspackungen verhindern. Die Folie darf zum Zweck der erforderlichen Belüftung durchstochen sein.
4 Beförderung von bestimmten Abfällen
4.1 Maschinen oder Geräte, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten
Die Beförderung von Maschinen oder Geräten, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten und die deshalb der UN-Nummer 3537, 3538, 3540, 3541, 3544, 3546, 3547 oder 3548 zugeordnet sind, ist von den Vorschriften des ADR freigestellt, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.
4.2 Medikamente
Die Sondervorschrift 601 ADR ist auch dann anwendbar, wenn die pharmazeutischen Produkte (Medikamente) nicht mehr in Handels- oder Haushaltspackungen abgepackt oder nicht mehr für den Gebrauch bestimmt sind.
4.3 Feuerlöscher
Die Sondervorschrift 594 ADR ist für die Beförderung von Feuerlöschern mit der UN-Nummer 1044 auch dann anwendbar, wenn die Feuerlöscher
– in einer starren Außenverpackung (z. B. Gitterbox, Paloxe etc.) oder
– liegend gesichert auf einer Palette
so befördert werden, dass unter normalen Beförderungsbedingungen eine unbeabsichtigte Betätigung der Feuerlöscher verhindert wird.
4.4 Medizinische Instrumente und Geräte
Medizinische Instrumente und Geräte, die gemäß 2.2.62.1.11.2 ADR der UN-Nummer 3291 zuzuordnen wären, dürfen entsprechend den Anforderungen in 2.2.62.1.5.9 ADR zum Recycling befördert werden.
5 Kennzeichnung der Versandstücke
Es gelten die in 5.2 ADR für Versandstücke vorgesehenen Kennzeichnungsvorschriften mit folgenden Abweichungen:
5.1 Die Gefahrzettel dürfen in der gemäß 5.2.2.1.6 ADR letzter Satz vorgesehenen Weise auch in solchen Fällen angebracht werden, in denen die Voraussetzungen gemäß der genannten Bestimmung nicht vorliegen.
5.2 Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe ist nicht erforderlich.
5.3 Die Versandstücke müssen nicht mit Kennzeichen und Gefahrzetteln gemäß den jeweils geltenden Vorschriften des ADR versehen werden, wenn davon abweichende, jedoch früheren Fassungen entsprechende angebracht sind.
5.4 Versandstücke in Umverpackungen gemäß 5.1.2 ADR brauchen nicht gemäß Sondervorschrift 377 ADR gekennzeichnet zu werden, wenn die Umverpackungen mit den entsprechenden Kennzeichnungen versehen sind.
6 Angaben im Beförderungspapier
Es gelten die in 5.4.1 ADR vorgesehenen Angaben im Beförderungspapier mit folgenden Abweichungen:
6.1 Die gemäß 5.4.1.1.1 b) ADR vorgeschriebene ergänzende technische Benennung kann entfallen.
6.2 Bei Versandstücken gemäß 3.2 c) darf für die Beschreibung gemäß 5.4.1.1.1 e) ADR ein zur Identifizierung ausreichender, von der Typologie des ADR abweichender Begriff verwendet werden.
6.3 Für ungereinigte leere Verpackungen gemäß 5.4.1.1.6.2.1 ADR schließt die Angabe «LEERE VERPACKUNG» auch Großpackmittel (IBC) bzw. Großverpackung und alle gemäß dieser Vereinbarung erlaubten Verpackungen mit ein. Leere Druckgefäße für Gase mit einem Fassungsraum von höchstens 1000 Litern müssen als «LEERES GEFÄSS» angegeben werden.
6.4 Der zusätzliche Ausdruck «UMWELTGEFÄHRDEND» gemäß 5.4.1.1.18 ADR ist nicht erforderlich.
6.5 Der Zusatzvermerk gemäß 5.4.1.1.3.3 ADR hat bei Anwendung der Verpackungserleichterung gemäß Punkt 3.2 dieser Vereinbarung „Einstufung nach 4.1.1.5.3 ADR“ zu lauten.
6.6 Abweichend von 5.4.1.2.4 ADR kann beim Transport von Versandstücken der UN-Nummer 3291 die Angabe von Name und Telefonnummer einer verantwortlichen Person unterbleiben.
6.7 Zusätzlich ist im Beförderungspapier zu vermerken: „Beförderung vereinbart gemäß 1.5.1 ADR (M368)“.
7 Sonstige Bestimmungen
7.1 Wenn der Beförderer nicht anderes verlangt, darf die gemäß 3.4.12 ADR anzugebende Bruttomasse auch geschätzt sein.
7.2 Alle sonstigen Vorschriften des ADR sind anzuwenden.
8 Geltung
Diese Vereinbarung gilt für Beförderungen auf den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben, ab ihrer Unterzeichnung, jedoch frühestens ab 21. September 2025 bis zum 20. September 2030. Wird sie vorher von einer Vertragspartei, welche die Vereinbarung unterzeichnet hat, widerrufen, so gilt die Vereinbarung bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur noch für Beförderungen auf den Hoheitsgebieten jener ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Rückverweise
Art. 1 GOG · GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
Art. 1 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 34/2015, zu § 89c, BGBl. Nr. 217/1896)
…Artikel 1 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und…
Art. 25 Notifikationshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 50/2016, zu § 89c, RGBl. I Nr. 217/1896)
…dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (kodifizierter Text), ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer: 2016/142/A).…
Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
§ 1 Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
…Die folgenden Staaten sind zum Zeitpunkt 31. Jänner 2025 als teilnehmende Staaten im Sinne des § 91 Z 2 GMSG anzusehen: 1. Albanien 2. Anguilla 3. Antigua und Barbuda 4. Argentinien 5. Armenien 6. Aruba 7. Aserbaidschan 8. Australien 9. Bahamas 10. Bahrain 11. Barbados 12. Belize…
§ 2 Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
…Folgende teilnehmenden Staaten erfüllen gemäß § 91 Z 2 GMSG die Voraussetzungen des § 7 OECD-MCAA: 1. Albanien 2. Argentinien 3. Armenien 4. Aruba 5. Aserbaidschan 6. Australien 7. Barbados 8. Belize 9. Brasilien 10. Chile 11. China 12. Cook Islands 13…
Notifikationsgesetz, Tiroler
§ 1 Geltungsbereich
…1) Entwürfe von technischen Vorschriften oder von wesentlichen Änderungen solcher Vorschriften aus dem Bereich der Gesetzgebung oder Vollziehung des Landes, für die nach der Richtlinie (EU…
§ 7 Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht, Hinweispflicht
…1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. (2) Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments…
Art. 1 FinStaG · FinStaG · Finanzmarktstabilitätsgesetz
Art. 1 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 34/2015, zu den §§ 1, 2 und 3, BGBl. I Nr. 136/2008)
…Artikel 1 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und…
Art. 1 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 184/2013, zu § 2, BGBl. I Nr. 136/2008)
…Artikel 1 Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen…
EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz, Tiroler
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
…Integration, c) den Europäischen Berufsausweis, d) die Verwaltungszusammenarbeit in den Angelegenheiten der Richtlinie 2005/36/EG und e) die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf 1. Gesetzesvorschläge im Sinn des Art. 35 der Tiroler Landesordnung 1989 sowie 2. Entwürfe von Verordnungen, die aufgrund von Landesgesetzen erlassen werden, sofern diese in Bezug auf einen landesgesetzlich…
Art. 3 ArbVG · ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
Art. 3 Arbeitsverfassungsgesetz
…zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, ABl. Nr. L 321 vom 12.12.2019 S. 1, umgesetzt.…
§ 2 BVergGKonz 2018 · BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend: 1. Angebot ist die Erklärung eines Bieters, eine bestimmte Leistung unter Einhaltung festgelegter Bedingungen erbringen zu wollen. 2. Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmer, die sich…
Anl. 9 Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
…zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU, ABl. Nr. L 198 vom 28.07.2017 S. 1, idF der Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017…
§ 189 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 189 Anwendungsbereich
…vergleichbar ist; als Kapitalgesellschaften im Sinn des Anhangs I der Bilanz-Richtlinie gelten auch solche, die mittels delegierter Rechtsakte der Kommission im Sinn des Art. 1 Abs. 2 dieser Richtlinie als solche erklärt werden; oder b. kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft mit einer natürlichen Person…
Art. 8 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 186/2022, zu den §§ 10, 11, 15, 243d, 245, 267b, 267c, 277, 280 und 280a dRGBl. S. 219/1897)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 80 .
§ 198 Inhalt der Bilanz
…1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die…
Art. 1 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 107/2017, zu den §§ 243a, 243c, 267 und 267b, dRGBl. S 219/1897)
…Mit diesem Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt: 1. die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr…
§ 1 TTZG 2019 · TTZG 2019 · Tierzuchtgesetz 2019, Tiroler
§ 1 Geltungsbereich, Ziele
…1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für die Zucht von a) Rindern und Büffeln, b) Schweinen, c) Schafen und Ziegen sowie d) Equiden (Hauspferden…
§ 19 Strafbestimmungen
…1) Wer 1. anerkannten Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen vorbehaltene Tätigkeiten ausübt, ohne über die entsprechende Anerkennung zu verfügen, 2. ein Zuchtprogramm durchführt, ohne dazu berechtigt zu sein…
§ 21 Übergangsbestimmungen
…1) Ungeachtet der Bestimmungen des Art. 64 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelten befristete Anerkennungen von Zuchtorganisationen sowie befristete Genehmigungen von Zuchtprogrammen nach dem Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 als anerkannte…
§ 15 Behörden
…5. Abschnitt Behörden, Tierzuchtrat, Überwachung, Verordnungen, Strafbestimmungen (1) Sofern nach diesem Gesetz nicht eine Zuständigkeit der Landesregierung besteht, ist zuständige Behörde im Sinn des Art. 2 Z 8 der Verordnung (EU…
Wallersee-Wenger Moor – Natur- und Europaschutzgebietsverordnung
§ 6 Wallersee-Wenger Moor – Natur- und Europaschutzgebietsverordnung
…Diese Verordnung dient der Umsetzung: 1. der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl Nr L…
§ 118a Stmk. BauG · Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 118a EU-Recht
…1) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt: 1. Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der…
§ 22 As-V · As-V · Arbeitsstoffe-Verordnung
§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
…4. Abschnitt Schlussbestimmungen Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, ABl. …
§ 2 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 2 Begriffsbestimmungen
…2014 entspricht. 47. Zentrale Beschaffungsstelle ist ein Auftraggeber gemäß den §§ 4 Abs. 1 bzw. 167 bis 169 oder ein Auftraggeber gemäß Art. 2 Abs. 1 Z 1 der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, ABl. Nr. L …
§ 360 Statistische Verpflichtungen
…1) Jeder Auftraggeber hat bis zum 10. Februar jeden Jahres der Bundesministerin für Justiz bzw. bei Auftraggebern, die in den Vollziehungsbereich eines Landes fallen, der…
§ 9 Ausgenommene Vergabeverfahren
…Abschluss jeder Übereinkunft oder Vereinbarung gemäß Abs. 1 Z 6 lit. a und Z 7 lit. a mitzuteilen. (____________ Anm. 1: Art. 1 Z 18a des Vergaberechtsgesetzes 2026, BGBl. I Nr. 8/2026, lautet: „In § 9 Abs. 1…
Durchführung bestimmter Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung, Gesetz zur
§ 1 Geltungsbereich
…1. Abschnitt Allgemeines (1) Mit diesem Gesetz werden in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, begleitende Maßnahmen zur Durchführung folgender Rechtsvorschriften der Europäischen Union…
§ 5 Abhilfemaßnahmen oder sonstige Maßnahmen, vorläufige Sofortmaßnahmen, Betretungs- und Auskunftsrechte
…3. Abschnitt Begleitende Maßnahmen betreffend die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 (1) Die Landesregierung hat bei Vorliegen von Nachweisen im Sinn des Art. 5 Abs. 4 zweiter UAbs. der Verordnung (EU) Nr. 511/2014…
§ 11 Strafbestimmungen
…1) Verstöße gegen die Art. 15, 32 und 38 der Verordnung (EU) 2017/625, gegen die Durchführungsvorschriften (Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte) der Verordnung (EU) 2017/625, soweit sich diese…
§ 10 Behörden
…1) Behörde nach diesem Abschnitt ist a) die Landesregierung hinsichtlich der Vollziehung der Art. 4 bis 14, 22 bis 24, 28 bis 35 und 37…
§ 22 TAHG 2012 · TAHG 2012 · Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, Tiroler
§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. 2005 Nr. L 255, S. …
§ 9 ElWG · ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 9 Aufgaben des Regelzonenführers
…Der Regelzonenführer ist verpflichtet: 1. die Leistungs-Frequenz-Regelung für die Regelzone entsprechend der Verordnung (EU) 2017/1485 bereitzustellen; 2. zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit beizutragen; 3. zur Fahrplanabwicklung mit anderen…
§ 8 Einteilung des Regelblocks und der Regelzonen
…2. Teil Organisation des Elektrizitätsmarktes 1. Hauptstück Regelblock und Regelzonen § 8. (1) Regelblock und Regelzonen werden durch den genehmigten gemeinsamen Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber eines Synchrongebietes zur Bestimmung der…
§ 140 Engpassmanagement im Übertragungsnetz
…1) Sofern für die Vermeidung oder Beseitigung eines Netzengpasses im Übertragungsnetz erforderlich, ist der Regelzonenführer im erforderlichen Ausmaß und für den erforderlichen Zeitraum ermächtigt, nach den…
§ 149 Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
…1) Der Regelzonenführer hat in enger Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus bis zum 1. Dezember eines jeden geraden…
Krankenanstalten-Bauverordnung
§ 16 Informationsverfahrenshinweis
…1) Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt nach Durchführung des Verfahrens gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni…
§ 41 TBV 2016 · TBV 2016 · Technische Bauvorschriften 2016
§ 41 Umsetzung von Unionsrecht, Notifikation
…1) Mit dieser Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. …
§ 3 TNSchG 2005 · TNSchG 2005 · Naturschutzgesetz 2005, Tiroler
§ 3 Begriffsbestimmungen
…Habitat-Richtlinie genannten natürlichen Lebensraumtypen, die mit einem Sternchen (*) versehen sind; 6. „Europäische Vogelschutzgebiete“ Gebiete zur Erhaltung wild lebender Vogelarten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutz-Richtlinie; 7. „Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes“ die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen…
§ 47 Umsetzung von Unionsrecht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 Nr. 206, S…
§ 85 TEG 2012 · TEG 2012 · Elektrizitätsgesetz 2012, Tiroler
§ 85 Verweisungen
…1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung. (2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes…
§ 1 Geltungsbereich, Ziele
…1. Teil Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für a) die Erzeugung, die Umwandlung, die Speicherung, die Übertragung und die Verteilung von Elektrizität und die Versorgung…
§ 39 Regelzone, Regelzonenführer
…2. Abschnitt Regelzonen (1) Jener Bereich in Tirol, der vom Übertragungsnetz abgedeckt wird, das von der TINETZ-Tiroler Netze GmbH oder deren Rechtsnachfolger betrieben wird, bildet eine Regelzone. Die…
§ 29 TBG 2016 · TBG 2016 · Bauproduktegesetz 2016, Tiroler
§ 29 Anwendungsbereich
…Union nach Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 unterliegen, hat die Marktüberwachung nach den sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der Art. 16 Abs. 1 bis 5, Art. 17, Art. 18 und Art. 19 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1020 sowie…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Regelwerke sind harmonisierte technische Spezifikationen im Sinn der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sowie nationale technische Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten oder anderer Vertragsstaaten…
§ 160a JG · JG · Jagdgesetz 1993
§ 160a Umsetzungshinweis
…Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl Nr L…
§ 21 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 21 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, ABl. 2018 Nr. L…
§ 42 StNSchG 2017 · StNSchG 2017 · Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017
§ 42 EU-Recht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora…
§ 20 TADG 2005 · TADG 2005 · Antidiskriminierungsgesetz 2005, Tiroler
§ 20 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl. 2000 Nr. L 180…
§ 14b Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
…1) Websites und mobile Anwendungen des Landes Tirol, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des…
§ 130a L-BG · L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 130a Umsetzungshinweis
…Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren…
§ 72 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 72 Inkrafttreten, Notifikation, Umsetzung von Unionsrecht
…1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 1998 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Bauordnung, LGBl. Nr. 33/1989, zuletzt geändert durch das…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Verordnung nach § 5b Abs. 1 des Tiroler Elektrizitätsgesetzes 2012 oder nach bundesrechtlichen Vorschriften ausgewiesenes Beschleunigungsgebiet für erneuerbare Energie im Sinn des Art. 15c Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. (44) Energiespeicher am selben Standort bezeichnet eine Kombination aus Energiespeicheranlage und…
§ 20 Technische Bauvorschriften
…1) Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen darüber zu erlassen, welchen bautechnischen Erfordernissen nach § 18 Abs. 1, 2 und 4 bauliche Anlagen…
Art. 7 GenG · GenG · Genossenschaftsgesetz
Art. 7 Genossenschaftsgesetz
… 7 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 178/2023, zu § 15, RGBl. Nr. 70/1873) Mit diesem Bundesgesetz wird Art. 13i der Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2017 S. 46, in der…
Art. 8 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 186/2022, zu den §§ 33a, 40 und 81 BGBl. Nr. 70/1873)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 80 .
Gentechnik-Vorsorgegesetz, Tiroler
§ 15 Inkrafttreten, Schlussbestimmungen
…1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft. (2) Sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes GVO bereits ausgebracht, so finden auf das…
Wettunternehmergesetz, Tiroler
§ 56 Notifikation
…1) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der…
§ 56 L-GlBG 2005 · L-GlBG 2005 · Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005
§ 56 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl. 2000 Nr. L 180…
Straßengesetz, Tiroler
§ 76a Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. 2002 Nr. L 189…
§ 6 PSA-V · PSA-V · Persönliche-Schutzausrüstungs-Verordnung
§ 6 Umsetzung von Unionsrecht
3. Abschnitt Schlussbestimmungen Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 18, in der Fassung der Richtlinie …
§ 80i LBedG · LBedG · Landesbedienstetengesetz
§ 80i Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt…
Feststellung von Hauptverkehrsstraßen und technische Spezifikationen in Bezug auf Umgebungslärm
§ 11 Umsetzung von Unionsrecht
Durch diese Verordnung werden die Richtlinie 2015/996/EU der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. 2015 Nr. L 168, S. 1ff, die Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2…
§ 33 TBSG 2003 · TBSG 2003 · Bedienstetenschutzgesetz 2003, Tiroler
§ 33 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. …
§ 51 TKJHG · TKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz, Tiroler
§ 51 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in…
§ 2 TJG 2004 · TJG 2004 · Jagdgesetz 2004, Tiroler
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Jagdbare Tiere sind die in der Anlage angeführten Tiere. Tiere, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Einfriedungen ausschließlich zur Gewinnung von Fleisch oder von…
§ 73 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 Nr. 206, S. 7…