Rückverweise
Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, als Berufskrankheiten die Krankheiten und Vergiftungen zu betrachten, die durch die im nachstehenden Verzeichnis angeführten Stoffe verursacht sind, falls derartige Krankheiten oder Vergiftungen bei Arbeitnehmern der im Verzeichnis an entsprechender Stelle angeführten Gewerbe oder Berufe auftreten und durch die Beschäftigung in einem der Gesetzgebung des Landes unterstellten Betrieb hervorgerufen worden sind.
| Verzeichnis der Erkrankungen und Giftstoffe: | Verzeichnis der entsprechenden Gewerbe und Verfahren: |
| Vergiftungen durch Blei, dessen Legierungen und Verbindungen, sowie unmittelbare Folgen dieser Vergiftungen. | Behandlung bleihaltiger Erze einschließlich bleihaltiger Rückstände in Zinkwerken. |
| Einschmelzen von altem Zink und Blei zu Barren. | |
| Herstellung von Gegenständen aus geschmolzenem Blei oder bleihaltigen Legierungen. | |
| Polygraphische Gewerbe. | |
| Herstellung von Bleiverbindungen. | |
| Zubereitung und Verwendung von bleihaltigen Emaillen. |
| Polieren mit Bleispänen oder bleihaltigen Stoffen. |
| Anstreicharbeiten, bei denen bleihaltige Streichmittel, Kitte oder Farben zubereitet oder gebraucht werden. |
| Vergiftungen durch Quecksilber, dessen Legierungen und Verbindungen, sowie unmittelbare Folgen dieser Vergiftungen. | Behandlung von quecksilberhaltigen Mineralien. |
| Herstellung von Quecksilberverbindungen. |
| Herstellung von Meß- und Laboratoriumsapparaten. |
| Zubereitung der Rohstoffe für die Hutmacherei. |
| Feuervergoldung. |
| Verwendung von Quecksilberpumpen für die Herstellung von Glühlampen. |
| Herstellung von Knallquecksilberzündern. |
| Ansteckung durch Milzbrand. | Arbeiten bei milzbrandverseuchten Tieren. |
| Behandlung von Tierleichen oder tierischen Abfällen. |
| Ein- und Ausladen sowie Beförderung solcher Waren. |
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