Dieser Staatsvertrag berührt nicht die Verpflichtungen der Republik Österreich, die sich zwingend aus der Zugehörigkeit zur Europäischen Union ergeben. Die Republik Österreich unterrichtet die Schweizerische Eidgenossenschaft über die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich dieses Staatsvertrags fallen, sowie über Entwicklungen, die zur Unvereinbarkeit von Bestimmungen dieses Staatsvertrags mit diesen Verpflichtungen führen könnten. Diesfalls nehmen die Vertragsstaaten Gespräche auf, um die geeigneten Maßnahmen für den Staatsvertrag und seine Anwendung zu vereinbaren.
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