BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2Art. 1

Art. 1Europarat

In Kraft seit 02. April 2007
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