Art. 87 — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Die Vertragsparteien streben eine Intensivierung der Zusammenarbeit in beschäftigungs- und sozialpolitischen Fragen in allen einschlägigen regionalen, multilateralen und internationalen Gremien und Organisationen an.
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