Für die Zwecke dieses Kapitels kann die Zusammenarbeit Folgendes umfassen:
a) Streben nach der Annäherung der Verbraucherschutzvorschriften der Republik Armenien an diejenigen der Europäischen Union unter Vermeidung von Handelsschranken,
b) Förderung des Informationsaustauschs über Verbraucherschutzsysteme, darunter Verbraucherschutzvorschriften und deren Durchsetzung, Sicherheit von Verbraucherprodukten, Informationsaustauschsysteme, Verbraucheraufklärung sowie Stärkung und Durchsetzung der Verbraucherrechte,
c) Ausbildungsmaßnahmen für Verwaltungsbeamte und andere Vertreter der Verbraucherinteressen und
d) Förderung der Entwicklung unabhängiger Verbraucherorganisationen und der Herstellung von Kontakten zwischen Verbrauchervertretern.
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