Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um
a) Informationen über die Entwicklungen in ihrer Bergbau- und Rohstoffindustrie auszutauschen,
b) Informationen über Angelegenheiten, die den Handel mit Rohstoffen betreffen, auszutauschen, mit dem Ziel der Förderung des bilateralen Austauschs,
c) Informationen und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung der Bergbauindustrie auszutauschen und
d) Informationen und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit der Ausbildung, den Kompetenzen und der Sicherheit in der Bergbauindustrie auszutauschen.
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