Art. 72 — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Gliederung
Rückverweise
Die Vertragsparteien arbeiten auf dem Gebiet der Fischerei und der maritimen Governance bei Fragen von beiderseitigem Interesse zusammen, wodurch die bilaterale, multilaterale und internationale Zusammenarbeit im Fischereisektor vertieft wird.
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