Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erstreckt sich unter anderem auf die folgenden Ziele:
a) Erleichterung des gegenseitigen Verständnisses der Politik zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums,
b) Ausbau der Verwaltungskapazitäten auf zentraler und lokaler Ebene für die Planung, Evaluierung und Umsetzung der Politik gemäß den Rechtsvorschriften der Europäischen Union und bewährten Verfahren,
c) Förderung der Modernisierung und der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion,
d) Austausch von Wissen und bewährten Verfahren im Zusammenhang mit der Politik für die ländliche Entwicklung, um das wirtschaftliche Wohl ländlicher Gemeinschaften zu fördern,
e) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors und der Effizienz und Transparenz der Märkte,
f) Förderung einer Qualitätspolitik und der zugehörigen Kontrollmechanismen, insbesondere in den Bereichen geografische Angaben und ökologischer Landbau,
g) Verbreitung von Wissen und Förderung von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Erzeuger und
h) Verbesserung der Harmonisierung in Fragen, die im Rahmen internationaler Organisationen, denen beide Vertragsparteien angehören, behandelt werden.
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