Art. 67 — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und europäischer Ebene stützt sich auf die folgenden Grundsätze:
a) Wahrung der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum,
b) Bedeutung des kulturellen Erbes und
c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz.
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