(1) Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung an, die eine wirksame Regelung und Praxis in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Corporate Governance sowie im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung für eine funktionierende Marktwirtschaft mit einem verlässlichen und transparenten Unternehmensumfeld haben, und unterstreichen die Bedeutung der Förderung der Regelungskonvergenz in diesem Bereich.
(2) Die Vertragsparteien arbeiten auf folgenden Gebieten zusammen:
a) Austausch bewährter Verfahren, um sicherzustellen, dass Informationen über den Aufbau und die Vertretung registrierter Unternehmen verfügbar sowie transparent und leicht zugänglich sind,
b) Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Politik nach internationalen Standards und insbesondere den OECD-Standards,
c) Umsetzung und einheitliche Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die konsolidierten Abschlüsse börsennotierter Unternehmen,
d) Regulierung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des Buchprüfers sowie der Aufsicht darüber,
e) internationale Prüfungsstandards und Ethik-Kodex der International Federation of Accountants (IFAC), um das berufliche Niveau der Wirtschaftsprüfer durch die Einhaltung der von Berufsverbänden, Prüfungsorganisationen und Prüfern vorgegebenen Standards und ethischen Normen zu verbessern.
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