Art. 59 — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Über die unter dieses Kapitel fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt. In diesen Dialog werden auch Vertreter von Unternehmen aus der Europäischen Union und von Unternehmen aus der Republik Armenien einbezogen.
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