Die Zusammenarbeit hat unter anderem die folgenden Ziele:
a) Maßnahmen zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens nach den in diesem Übereinkommen festgelegten Grundsätzen,
b) Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten für einen wirksamen Klimaschutz,
c) Entwicklung einer Gesamtstrategie für den Klimaschutz und eines Aktionsplans mit langfristigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen,
d) Ausarbeitung von Bewertungen der Vulnerabilität und der Anpassungskapazität,
e) Ausarbeitung eines Plans für eine emissionsarme Entwicklung,
f) Ausarbeitung und Umsetzung langfristiger Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels durch Bewältigung der Treibhausgasemissionen,
g) Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Emissionshandel,
h) Maßnahmen zur Förderung des Technologietransfers,
i) Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaschutzbelangen in sektorspezifische Strategien und
j) Maßnahmen im Zusammenhang mit ozonschichtabbauenden Stoffen und fluorierten Gasen.
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