BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – ArmenienArt. 373

Art. 373Ergebnisse des Monitorings, einschließlich der Bewertungen der Annäherung

In Kraft seit 01. März 2021
Up-to-date