Art. 361 Annäherung der Rechtsvorschriften — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Die Republik Armenien nimmt eine Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die in Anhang XII genannten Rechtsakte der Europäischen Union und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.