Das Schiedspanel legt die Bestimmungen dieses Titels nach den Auslegungsregeln des Völkerrechts aus, einschließlich der im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 kodifizierten Regeln. Das Schiedspanel berücksichtigt auch die einschlägigen Auslegungen in den vom WTO-Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Body) angenommenen Berichten der WTO-Panels und des Berufungsgremiums. Die Berichte des Schiedspanels können die in diesem Abkommen vorgesehenen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien weder ergänzen noch einschränken.
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