Art. 327 Umsetzung des Abschlussberichts des Schiedspanels — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Die Beschwerdegegnerin trifft die notwendigen Maßnahmen, um den Abschlussbericht des Schiedspanels umgehend nach Treu und Glauben umzusetzen und so die Einhaltung der Bestimmungen dieses Titels zu gewährleisten.