Art. 246 Internationale Übereinkünfte — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Die Vertragsparteien befolgen den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen zur Einhaltung des Patentrechtsvertrags.