BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – ArmenienTITEL IV WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEITKAPITEL 1 WIRTSCHAFTLICHER DIALOGARTIKEL 24 Interne Kontrolle und Prüfverfahren im öffentlichen SektorArt. 24

Art. 24

In Kraft seit 01. März 2021
Up-to-date