Art. 180 Schrittweise Annäherung — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung an, die der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Armenien über elektronische Kommunikationsnetze an diejenigen der Europäischen Union zukommt.