BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – ArmenienArt. 14

Art. 14Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzmanagement

In Kraft seit 01. März 2021
Up-to-date