Art. 134 Multilaterale Verpflichtungen — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten aus dem Übereinkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (im Folgenden „SPS-Übereinkommen“).