Art. 129 Das TBT-Übereinkommen — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem TBT-Übereinkommen, das als Bestandteil in dieses Abkommen übernommen wird.