Art. 127 — Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Ziel dieses Kapitels ist die Erleichterung des Warenhandels zwischen den Vertragsparteien durch Schaffung eines Rahmens für die Verhinderung, Ermittlung und Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Sinne des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse in Anhang 1A des WTO-Übereinkommens (im Folgenden „TBT-Übereinkommen“).
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