Art. 9 Diplomatische Vorrechte — Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023
Rückverweise
Zusätzlich zu den Vorrechten und Befreiungen gemäß Artikel 8 werden dem Generalsekretär, den Mitgliedern des Exekutivkomitees und den sie begleitenden Familienmitgliedern jene Vorrechte, Befreiungen und Erleichterungen gewährt, wie sie Diplomaten gemäß Völkerrecht gewährt werden.
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