Art. 6 Devisen — Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023
Rückverweise
ICPO-INTERPOL kann ohne finanziellen Kontrollen, Regelungen oder Moratorien unterworfen zu sein:
(a) Zahlungsmittel und Devisen aller Art in Empfang nehmen und verwahren und Konten in allen Währungen auf dem Gebiet des Gastlandes unterhalten;
(b) seine Zahlungsmittel und Devisen im Gebiet des Gastlandes und von seinem Hauptsitz oder einem subregionalen Büro zum Gastland und umgekehrt frei übertragen.
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