BundesrechtInternationale VerträgeRahmenabkommen EU – AustralienArt. 64

Art. 64Verbindliche Fassungen

In Kraft seit 21. Oktober 2022
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Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Geschehen zu Manila am siebten August zweitausendsiebzehn.

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