Der Schutz des geistigen Eigentums, das aus gemeinsamen Tätigkeiten im Rahmen dieses Abkommens entsteht, unterliegt sowohl den jeweils geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften als auch den internationalen Abkommen über den Schutz des geistigen Eigentums, die für die Vertragsparteien in Geltung stehen.
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