BundesrechtInternationale VerträgePartnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – NeuseelandArt. 6

Art. 6Bekenntnis zu den Grundsätzen der Demokratie, zu den Menschenrechten und zur Rechtsstaatlichkeit

In Kraft seit 21. Juli 2022
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