Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Energiesektors und die Rolle eines gut funktionierenden Energiemarktes an. Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung von Energie für nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftswachstum, den Beitrag von Energie zur Verwirklichung der international vereinbarten Entwicklungsziele und die Bedeutung der Zusammenarbeit bei der Bewältigung globaler Herausforderungen im Umweltbereich, insbesondere des Klimawandels, an.
Die Vertragsparteien sind bestrebt, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Zusammenarbeit in diesem Bereich mit folgenden Zielen zu verstärken:
a) Entwicklung von Strategien zur Erhöhung der Energiesicherheit,
b) Förderung des weltweiten Handels und der weltweiten Investitionen im Energiebereich,
c) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
d) Verbesserung des Funktionierens der globalen Energiemärkte,
e) Austausch von Informationen und Erfahrungen im Rahmen der bestehenden multilateralen Energieforen,
f) Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie der Entwicklung und Anwendung sauberer, diversifizierter und nachhaltiger Energietechnologien, einschließlich erneuerbarer und emissionsarmer Energietechnologien,
g) Förderung einer rationellen Energienutzung durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz bei Energieerzeugung, -transport, -verteilung und -endverbrauch,
h) Umsetzung ihrer jeweiligen internationalen Verpflichtungen zur Rationalisierung und stufenweisen mittelfristigen Beseitigung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die den verschwenderischen Verbrauch fördern, und
i) Austausch bewährter Methoden im Bereich der Energieexploration und -erzeugung.
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