(1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre Zusammenarbeit, um Hightech-, Computer- und elektronische Kriminalität und die Verbreitung illegaler Inhalte, einschließlich terroristischer Inhalte und Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern, über das Internet durch den Austausch von Informationen und praktischen Erfahrungen im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu verhindern und zu bekämpfen.
(2) Die Vertragsparteien tauschen Informationen in den Bereichen Ausbildung und Schulung von Ermittlern für Computerdelikte, Untersuchung von Computerdelikten und digitale Kriminaltechnik aus.
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