Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Transparenz und der Rechtsstaatsgarantie bei der Anwendung ihrer handelsbezogenen Gesetze und Vorschriften an und bekräftigen zu diesem Zweck ihre in den WTO-Abkommen niedergelegten Verpflichtungen, einschließlich Artikel X des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 und Artikel III des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen.
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