1. Dieses Protokoll tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde durch alle Staaten in Kraft, die zu dem Zeitpunkt, zu dem das Protokoll beschlossen wird, Konsultativparteien des Antarktis-Vertrags sind.
2. Für jede Vertragspartei des Antarktis-Vertrags, die nach Inkrafttreten dieses Protokolls eine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde hinterlegt, tritt das Protokoll am dreißigsten Tag nach der Hinterlegung in Kraft.
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