Art. 17 Unterzeichnung — Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
Dieses Zusatzprotokoll liegt für die Vertragsparteien des Protokolls vom 7. März 2011 bis 6.März 2012 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.