(1) Dieses Zusatzprotokoll ergänzt das Protokoll und ändert es nicht.
(2) Dieses Zusatzprotokoll lässt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien dieses Zusatzprotokolls aus dem Übereinkommen und dem Protokoll unberührt.
(3) Sofern in diesem Zusatzprotokoll nichts anderes vorgesehen ist, finden die Bestimmungen des Übereinkommens und des Protokolls entsprechend auch auf dieses Zusatzprotokoll Anwendung.
(4) Unbeschadet des Absatzes 3 lässt dieses Zusatzprotokoll die Rechte und Pflichteneiner Vertragspartei aufgrund des Völkerrechts unberührt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise