A. Hiermit werden die folgenden Hauptorgane der Organisation eingesetzt:
1. die Versammlung;
2. der Rat und
3. das Sekretariat.
B. Die Versammlung und, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Versammlung, der Rat können die Nebenorgane einsetzen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Satzung für notwendig erachten.
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