In dieser Satzung bezeichnet der Ausdruck „erneuerbare Energien“ alle Formen von Energie, die in nachhaltiger Weise aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, wie unter anderem
1. Bioenergie;
2. geothermale Energie;
3. Wasserkraft;
4. Meeresenergie, einschließlich unter anderem Gezeiten-, Wellen- und ozeanthermischer Energie;
5. Solarenergie und
6. Windenergie.
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