BundesrechtInternationale VerträgeObsoleterklärung bzw. Beendigung betreffend das Meistbegünstigungsabkommen und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen (Brasilien)

Obsoleterklärung bzw. Beendigung betreffend das Meistbegünstigungsabkommen und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen (Brasilien)

In Kraft seit 26. Januar 2021
Up-to-date

Art. 1

Österreich und Brasilien haben einvernehmlich festgestellt, dass der Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Brasilien betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen, BGBl. Nr. 93/1932, und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien, BGBl. Nr. 318/1936, durch länger andauernde übereinstimmende Nichtanwendung obsolet geworden bzw. gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, als beendet anzusehen sind.