Beendigung des Handelsübereinkommens (Spanien)
Vorwort
Art. 1
Österreich und Spanien haben einvernehmlich festgestellt, dass das Handelsübereinkommen mit Spanien vom 3. Februar 1925, BGBl. Nr. 59/1925, und der Notenwechsel zwischen Österreich und Spanien betreffend die Abänderung des Handelsübereinkommens vom 3. Februar 1925, BGBl. Nr. 343/1928, gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, als beendet anzusehen sind.