Art. 2 Art und Sitz — Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
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(1) Die EU-LAK-Stiftung ist eine nach dem Völkerrecht errichtete zwischenstaatliche internationale Organisation. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der biregionalen Partnerschaft zwischen der EU und den EU-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC).
(2) Die EU-LAK-Stiftung hat ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.
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