BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-StiftungArt. 2

Art. 2Art und Sitz

In Kraft seit 21. August 2020
Up-to-date

(1) Die EU-LAK-Stiftung ist eine nach dem Völkerrecht errichtete zwischenstaatliche internationale Organisation. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der biregionalen Partnerschaft zwischen der EU und den EU-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC).

(2) Die EU-LAK-Stiftung hat ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.

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