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Art. 13Beschlussfassung des Stiftungsrats

In Kraft seit 21. August 2020
Up-to-date

Der Stiftungsrat ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder aus jeder Region handlungsfähig. Die Beschlüsse werden von den anwesenden Mitgliedern im Konsens gefasst.

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