BundesrechtInternationale VerträgeEuropa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseitsArt. 13

Art. 13Flugsicherheit

In Kraft seit 02. August 2020
Up-to-date