Art. 28 Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen — Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum
Dieses Abkommen und alle seine Änderungen werden bei der ICAO und beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert, in Übereinstimmung mit Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen.