BundesrechtInternationale VerträgeProtokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – AusführungsordnungArt. 27

Art. 27Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung

In Kraft seit 01. Februar 2020
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